Süßwein in Deutschland

Klassische deutsche Süßweine werden nach dem Mostgewicht bei der Traubenernte durch die Prädikate Auslese (min. 95 Oechsle), Beerenauslese  (BA, min. 125 Oechsle) und Trockenbeerenauslese  (TBA, min. 150 Oechsle) unterschieden. Wie die Bezeichnung Trockenbeerenauslese schon sagt, werden diese Mostgewichte meist erreicht, indem die Trauben bereits am Stock rosinieren, wodurch sich der Zuckergehalt entsprechend steigert. Zudem gibt es noch den Eiswein, der bei Frostbefall von unter -8°C geerntet wird und durch die Pressung der gefrorenen Beeren einen besonders konzentrierten Most ergibt. Alle Süßweine mit Prädikat dürfen nur von zugelassenen Rebflächen mit zugelassen Rebsorten erzeugt werden. Alle Weine werden einer amtlichen Qualitätsweinprüfung unterzogen und erhalten bei erfolgreichem Bestehen eine Amtliche Prüfungsnummer (AP-Nr.), die als obligatorische Angabe auf dem Etikett abgedruckt sein muss. Diese AP-Nr. unterscheidet des Öfteren verschiedene Lots aus der gleichen Lage beim gleichen Winzer, die sich dann geschmacklich doch stark unterscheiden können. Gerade bei den raren Versteigerungsweinen sind diese AP-Nummern ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal.



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Klassische deutsche Süßweine werden nach dem Mostgewicht bei der Traubenernte durch die Prädikate Auslese (min. 95 Oechsle), Beerenauslese  (BA, min. 125 Oechsle) und Trockenbeerenauslese  (TBA, min. 150 Oechsle) unterschieden. Wie die Bezeichnung Trockenbeerenauslese schon sagt, werden diese Mostgewichte meist erreicht, indem die Trauben bereits am Stock rosinieren, wodurch sich der Zuckergehalt entsprechend steigert. Zudem gibt es noch den Eiswein, der bei Frostbefall von unter -8°C geerntet wird und durch die Pressung der gefrorenen Beeren einen besonders konzentrierten Most ergibt. Alle Süßweine mit Prädikat dürfen nur von zugelassenen Rebflächen mit zugelassen Rebsorten erzeugt werden. Alle Weine werden einer amtlichen Qualitätsweinprüfung unterzogen und erhalten bei erfolgreichem Bestehen eine Amtliche Prüfungsnummer (AP-Nr.), die als obligatorische Angabe auf dem Etikett abgedruckt sein muss. Diese AP-Nr. unterscheidet des Öfteren verschiedene Lots aus der gleichen Lage beim gleichen Winzer, die sich dann geschmacklich doch stark unterscheiden können. Gerade bei den raren Versteigerungsweinen sind diese AP-Nummern ein wichtiges Unterscheidungsmerkmal.

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